Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 350393
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Schwäbische Albumfabrik Verwaltungs-
GmbH
b)
Reutlingen
c)
Beteiligung als persönlich haftende
geschäftsführende Gesellschafterin an
Personenhandelsgesellschaften.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam.
b)
Geschäftsführer:
Schneider, Roland, Kaufmann, Reutlingen
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Dr. Schneider, Frank, Diplom-Kaufmann,
Reutlingen
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.05.1971 zuletzt geändert am
29.12.2004
a)
24.01.2007
Kunow
b)
Tag der ersten
Eintragung: 03.08.1971
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
24.01.2007.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Keplerstraße 11, 72762 Reutlingen
a)
02.12.2010
Heine
3
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2012 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
13.02.2012
Lindhuber
4
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Schneider, Roland, Kaufmann, Reutlingen
a)
29.09.2022
Eichelberger
Abruf vom 30.03.2024