HRB 331325 AG Stuttgart · aktuell
Historischer Auszug
Braun & Nickel GmbH Kfz-Sachverständigenbüro
Status: aktuell
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Handelsregister-
Abt.
B-des
Amtsgerichts
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HRB
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Nummer
a)
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Persönlich
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Tag
der
Eintragung
der
b)
Sitz
oder
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
und
Unterschrift
Stammkapital
Geschäftsführer
b)
Bemerkungen
Abwickler
I...
|
7
a)
21.
Juli
1998
fer
b)
Bl.
5-10
Sdb.
Eintragung
|
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Gesellschaftsvertrag
vom
17.
Juli
1998.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
so
vertritt
dieser
die
Gesellschaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
so
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinsam
oder
durch
einen
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Die
Geschäftsführer
Manfred
Braun
und
Werner
Koch
sind
je
einzelvertretungsberechtigt
und
befugt,
die
Gesellschaft
bei
Vornahme
von
Rechtsgeschäften
mit
sich
selbst
oder
als
Vertreter
Dritter
uneingeschränkt
zu
vertreten.
1
a)
Braun
&
Koch
GmbH
50.000,--
[Manfred
Braun,
Kfz-Sachverständigenbürp
geb.
30.8.1953,
Althengstett;
Werner
Koch,
geb.
10.7.1952,
Altensteig.
b)
Calw
c)
Der
Betrieb
eines
Kfz-
Sachverständigenbüros
als
öffentlich
bestelltp
und
vereidigte
Kfz-
Sachverständige.
2
a)
Braun
&
Nickel
GmbH
Volker
Nickel,
Kfz-Sachverständigen-
geb.
1.3.1957,
büro
Heimsheim
Die
Gesellschafterversammlung
vom
23.
April
2002
hat
die
Ja)
17.Mai
2002
Umstellung
des
Stammkapitals
auf
Euro,
die
Erhöhung
des
Stammkapitals
auf
26.000,--
Euro
und
die
Änderung
des
Arezı
Gesellschaftsvertrags
in
$$
1.1
(Firma),
4
(Stammkapital,
Stammeinlagen),
5
(Veräußerung,
Belastung
und
Verpfändung|b)
B1.21-30
Sav.
von
Geschäftsanteilen),
12
(Gesellschafterversammlung,
Beschlussfassung)
und
15
(Schlußbestimmungen)
beschlossen,
Werner
Koch
ist
nicht
mehr
Geschäftsführer.
Volker
Nickel,
geb.
1.5.1957,
Heimsheim,
ist
zum
weiteren
einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführer
bestellt
mit
der
Befugnis,
die
Gesellschaft
bei
Vornahme
von
Rechtsgeschäften
mit
sich
selbst
oder
als
Vertreter
Dritter
uneingeschränkt
zu
vertreten.
Aufgrund
der
Verordnung
des
Justizministeriums
Baden-
Württemberg
vom
09.08.2006
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Stuttgart
über-
|
ı
gegangen.
Durch
Anordnung
des
Oberlandesgerichts
Stuttgart
vom
31.08.2006
wurde
dem
bisherigen
ı
"Amtsgerichtsbezirk
Calw
die
Kennziffer
33
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt.
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
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Kart,
VB
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B-des
Amtsgerichts
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mit
Fortsetzung
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