Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 311320
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Siegele-Fähnle Verwaltungs GmbH
b)
Großbottwar
c)
Der Erwerb und die Verwaltung von
Beteiligungen sowie die Übernahme der
persönlichen Haftung und der
Geschäftsführung bei
Handelsgesellschaften.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Siegele, Gisela, geb. Fähnle, Großbottwar,
*XX.XX.1947
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.10.2005 mit Änderung vom
29.11.2005.
a)
14.09.2006
Spranger-Ahrendt
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
14.09.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 17.10.2005
Neufassung des
Gesellschaftsvertrages:
Sonderband
Blatt 10
Beschluss
Sonderband
Blatt 10
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Frankenstr. 6, 71723 Großbottwar
a)
25.02.2011
Schiemann
3
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Prof. Dr. Siegele, Jürgen, Großbottwar,
*XX.XX.1968
Bender, Karin, Pleidelsheim, *XX.XX.1967
a)
10.12.2019
Marksteiner
Abruf vom 29.03.2024