Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 301807
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Hass Verwaltungs GmbH
b)
Besigheim
c)
Gegenstand der Gesellschaft ist der Handel
mit Küchen, Elektrogeräten, Badmöbeln
und Zubehör aller Art, die Erbringung der
damit verbundenen Planungs-, Beratungs-
und Serviceleistungen sowie die
Durchführung des Einbaus mit Ausnahme
der handwerklichen Sanitärinstallation.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Haß, Uwe, Besigheim, *XX.XX.1964
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.12.1998 mit Nachtrag vom
05.03.1999
a)
13.09.2006
Schwaiger
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
13.09.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 23.03.1999
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 5
Sonderband
Blatt 4
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Riedstraße 16, 74354 Besigheim
a)
Gesellschaftsvertrag vom 30.12.1998 mit Änderung vom
05.03.1999.
b)
Der Übergangstext
in der Eintragung laufende Nummer
1 Spalte 6
wurde neu gesetzt.
Die Aufbereitung des aktuellen Ausdrucks ändert sich
dadurch.
a)
21.09.2011
Göhler
Abruf vom 29.03.2024