Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 301487
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Ehrmann-Beteiligungs-Gesellschaft mit
beschränkter Haftung
b)
Bietigheim-Bissingen
c)
Die Beteiligung an der Ehrmann-
Verpachtungs-Gesellschaft bürgerlichen
Rechts in Bietigheim-Bissingen, die
Übernahme der Geschäftsführung und
Vertretung sowie die Verwaltung eines
Gewerbebetriebs bei gleichzeitiger
Übernahme der persönlichen Haftung.
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Die
Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Ehrmann, Reiner, Gärtnermeister, Bietigheim-
Bissingen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.03.1995
a)
19.09.2006
Heine
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
19.09.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 15.05.1995
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 4-9
2
a)
Die aufgelöste Gesellschaft wird nicht mehr
durch die Geschäftsführer, sondern durch den
bzw. die Liquidatoren vertreten.
Die allgemeine Vertretungsregelung der
Geschäftsführer gilt bei den Liquidatoren nicht
automatisch fort.
Gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen
vermerkt.
b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn
vom 12.08.2010 (3 IN 325/10 BES) wurde die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden
Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
09.11.2010
Lindhuber
Abruf vom 29.03.2024