Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 301322
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Gerüstbau GmbH Mozer + Reiner
b)
Löchgau
c)
Gerüstbau, d.h. die Erstellung von
Gerüsten aller Art.
120.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Mozer, Jutta, kaufm. Angestellte, Zaberfeld-
Leonbronn
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 24.05.1989 mit Änderung vom
05.06.1989 zuletzt geändert am 19.03.1997
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 01.09.1999
(4 IN 252/99) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen (Amtsgericht Heilbronn, 4 IN 252/99)
aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
13.09.2006
Schönfeld
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
13.09.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 19.06.1989
Geänderter
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 61-71
Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 52-60
Abruf vom 29.03.2024