Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
Seite 1 von 8
HRB 2989
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
M A H L E - S T I F T U N G Gesellschaft
mit beschränkter Haftung
b)
Stuttgart
c)
Ausschließliche und unmittelbare
Verfolgung gemeinnütziger und mildtätiger
Zwecke im Sinne der §§ 51 ff der
Abgabeordnung 1977 vom 16.03.1976
(BGBl. I Seite 613) im In- und Ausland,
insbesondere durch Förderung der
Gesundheitspflege, der Jugendpflege, der
Jugendfürsorge, der Erziehung und
allgemeinen Volks- und Berufsbildung
sowie Wissenschaft und Forschung. Die
Gesellschaft ist außerdem berechtigt,
rechtlich unselbständige gemeinnützige und
mildtätige Stiftungen zu verwalten.
28.700,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Schweiß-Ertl, Jürgen, Stuttgart, *XX.XX.1962
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.12.1964 zuletzt geändert am
25.10.2004
a)
02.12.2005
Galera-Ramos
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
02.12.2005.
Tag der ersten
Eintragung: 25.02.1965
Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 152
2
b)
Vertretungsbefugnis geändert bei
Geschäftsführer:
Schweiß-Ertl, Jürgen, Stuttgart, *XX.XX.1962
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
05.01.2007
Maier
3
c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die
ausschließliche und unmittelbare
Verfolgung gemeinnütziger und mildtätiger
Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der
Abgabenordnung 1977 vom 16. März 1976
(BGBl. I. S. 613) im In- und Ausland
insbesondere durch Förderung der
Gesundheitspflege, der Jugendpflege und
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2007 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 2 lit.a) und
Abs. 4 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 Abs. 1 lit.a),
lit.c), lit.d) Punkt 4 und Abs. 2 (Gesellschaftszwecke), § 14
Abs. 1 (Auflösung) und § 17 (Bekanntmachungen)
beschlossen.
a)
01.02.2008
Maier
Abruf vom 27.03.2024
Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
Seite 2 von 8
HRB 2989
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Jugendfürsorge, der Erziehung und
allgemeinen Volks- und Berufsbildung
sowie der Wissenschaft und Forschung.
Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Mittel
teilweise anderen, ebenfalls
steuerbegünstigten Körperschaften oder
Körperschaften des öffentlichen Rechts zur
Verwendung zu steuerbegünstigten
Zwecken zuzuwenden. Die Gesellschaft ist
berechtigt, Zustiftungen Dritter (z.B.
Geschäftsanteile) anzunehmen, die mit der
Maßgabe geleistet werden, sie dem
Stiftungsvermögen zuzuführen und lediglich
die Erträgnisse daraus für satzungsmäßige
Zwecke der Gesellschaft zu verwenden.
Die Gesellschaft ist außerdem berechtigt,
rechtlich unselbständige gemeinnützige und
mildtätige Stiftungen zu verwalten. Andere
als diese Zwecke darf die Gesellschaft nicht
verfolgen.
(2) Erträge aus der Beteiligung der
Gesellschaft an der Firma Mahle GmbH
sowie aus ihrem sonstigen Vermögen
dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke der Gesellschaft verwendet
werden. Soweit es zur nachhaltigen
Erfüllung dieser Zwecke erforderlich ist,
können die Erträge ganz oder teilweise
einer Rücklage zugeführt werden.
Außerdem ist es zulässig, dass
a) die Gesellschaft höchstens ein Drittel
des Überschusses der Einnahmen über die
Unkosten aus Vermögensverwaltung einer
freien Rücklage zuführt. b) die Gesellschaft
Mittel zum Erwerb von
Gesellschaftsrechten zur Einhaltung der
prozentualen Beteiligung an
Kapitalgesellschaften ansammelt oder im
Jahr des Zuflusses verwendet; diese
Beträge sind auf die nach Buchstabe a in
Abruf vom 27.03.2024
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Nummer der Firma:
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
demselben Jahr oder künftig zulässigen
Rücklagen anzurechnen.
(3) Die Gesellschaft verwaltet ihre
Vermögenswerte, ist aber nicht auf Erwerb
gerichtet und erstrebt keine Gewinne für
ihre Gesellschafter. Die Gesellschafter
dürfen demzufolge keine Gewinnanteile
oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln der
Gesellschaft erhalten.
(4) Die Gesellschaft darf niemand durch
Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft
fremd sind, oder durch eine
unangemessene hohe
Aufwandsentschädigung oder
Tätigkeitsvergütung begünstigen.
(5) Keiner der Gesellschafter erlangt mit
dem Erwerb von Geschäftsanteilen an
dieser Gesellschaft eigenes verwertbares
Vermögen. Diese Gesellschaft ist vielmehr
lediglich ein für die Durchführung ihrer
satzungsmäßigen Zwecke geschaffenes
Instrument; die Gesellschafter sind
Treuhänder dieses Gedankenguts. Sie
dürfen deshalb bei ihrem Ausscheiden oder
bei Auflösung der Gesellschaft keine
Zahlungen erhalten. Neuen Gesellschaftern
ist beim Erwerb der Geschäftsanteile
ausdrücklich die Verpflichtung zur
Einhaltung der sich aus dieser Satzung
ergebenden Bestimmungen aufzuerlegen.
(6) Die Geschäfte der Gesellschaft sind in
tatsächlicher Hinsicht so zu führen, dass
die ausschließliche und unmittelbare
Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke
gewährleistet wird.
4
b)
Geschäftsanschrift:
Leibnizstraße 35, 70193 Stuttgart
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2011 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Zweck des
Unternehmens), § 4 (Verwirklichung der Satzungszwecke), §
a)
25.01.2012
Maier
Abruf vom 27.03.2024
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Nummer der Firma:
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HRB 2989
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Zweck des Unternehmens ist die
ausschließliche und unmittelbare
Verfolgung gemeinnütziger und mildtätiger
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO) im In- und Ausland
insbesondere durch Förderung des
öffentlichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege, der
Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung, der Wissenschaft und
Forschung. Die Gesellschaft kann die zuvor
genannten Zwecke durch eigenes Handeln
und direkte Zuwendungen erfüllen, aber
auch dadurch, dass Mittel beschafft werden
(insbesondere durch Spenden) und diese
dann anderen steuerbegünstigten
Körperschaften oder Körperschaften des
öffentlichen Rechts oder nicht unbeschränkt
steuerpflichtigen Körperschaften für die
unmittelbare Verwirklichung der oben
genannten steuerbegünstigen Zwecke zur
Verfügung gestellt werden (§ 58 Ziff. 1
Abgabenordnung). Die Gesellschaft ist
berechtigt, ihre Mittel teilweise anderen,
ebenfalls steuerbegünstigten
Körperschaften oder Körperschaften des
öffentlichen Rechts zur Verwendung zu
steuerbegünstigten Zwecken zuzuwenden.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Zustiftungen
Dritter (z.B. Geschäftsanteile) anzunehmen,
die mit der Maßgabe geleistet werden, sie
dem Stiftungsvermögen zuzuführen und
lediglich die Erträgnisse daraus für
satzungsmäßige Zwecke der Gesellschaft
zu verwenden. Die Gesellschaft ist
außerdem berechtigt, rechtlich
unselbständige gemeinnützige und
7 (Verfügung über Geschäftsanteile), § 8 (Einziehung von
Geschäftsanteilen), § 10 (Rechte und Pflichten der
Geschäftsführer), § 12 (Gesellschafterversammlung) und § 14
(Auflösung) beschlossen.
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Nummer der Firma:
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
mildtätige Stiftungen zu verwalten. Andere
als diese Zwecke darf die Gesellschaft nicht
verfolgen.
(2) Erträge aus der Beteiligung der
Gesellschaft an der Firma Mahle GmbH
sowie aus ihrem sonstigen Vermögen
dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke der Gesellschaft verwendet
werden. Soweit es zur nachhaltigen
Erfüllung dieser Zwecke erforderlich ist,
können die Erträge ganz oder teilweise
einer Rücklage zugeführt werden.
Außerdem ist es zulässig, dass a) die
Gesellschaft höchstens ein Drittel des
Überschusses der Einnahmen über die
Unkosten aus Vermögensverwaltung einer
frieen Rücklage zuführt. b) die Gesellschaft
Mittel zu Erwerb von Gesellschaftsrechten
zur Einhaltung der prozentualen Beteiligung
an Kapitalgesellschaften ansammelt oder
im Jahr des Zuflusses verwendet; diese
Beträge sind auf die nach Buchstabe a in
demselben Jahr oder künftig zulässigen
Rücklagen anzurechnen.
(3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft
erhalten.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben,
die den Zwecken der Gesellschaft fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütung begünstigt werden.
(5) Keiner der Gesellschafter erlangt mit
dem Erwerb von Geschäftsanteilen an
dieser Gesellschaft eigenes verwertbares
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Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
Seite 6 von 8
HRB 2989
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Vermögen. Diese Gesellschaft ist vielmehr
lediglich ein für die Durchführung ihrer
satzungsmäßigen Zwecke geschaffenes
Instrument; die Gesellschafter sind
Treuhänder dieses Gedankenguts. Sie
dürfen deshalb bei ihrem Ausscheiden oder
bei Auflösung der Gesellschaft keine
Zahlungen erhalten. Neuen Gesellschaftern
ist beim Erwerb der Geschäftsanteile
ausdrücklich die Verpflichtung zur
Einhaltung der sich aus dieser Satzung
ergebenden Bestimmungen aufzuerlegen.
(6) Die Geschäfte der Gesellschaft sind in
tatsächlicher Hinsicht so zu führen, dass
die ausschließliche und unmittelbare
Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke
gewährleistet wird.
5
c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt in:
(1) Zweck des Unternehmens ist die
ausschließliche und unmittelbare
Verfolgung gemeinnütziger und mildtätiger
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO) im In- und Ausland
insbesondere durch Förderung des
öffentlichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege, der
Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung, der Wissenschaft und
Forschung. Die Gesellschaft kann die zuvor
genannten Zwecke durch eigenes Handeln
und direkte Zuwendungen erfüllen, aber
auch dadurch, dass Mittel beschafft werden
(insbesondere durch Spenden) und diese
dann anderen steuerbegünstigten
Körperschaften oder Körperschaften des
öffentlichen Rechts oder nicht unbeschränkt
steuerpflichtigen Körperschaften für die
unmittelbare Verwirklichung der oben
a)
26.01.2012
Maier
Abruf vom 27.03.2024
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Nummer der Firma:
Seite 7 von 8
HRB 2989
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
genannten steuerbegünstigen Zwecke zur
Verfügung gestellt werden (§ 58 Ziff. 1
Abgabenordnung). Die Gesellschaft ist
berechtigt, ihre Mittel teilweise anderen,
ebenfalls steuerbegünstigten
Körperschaften oder Körperschaften des
öffentlichen Rechts zur Verwendung zu
steuerbegünstigten Zwecken zuzuwenden.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Zustiftungen
Dritter (z.B. Geschäftsanteile) anzunehmen,
die mit der Maßgabe geleistet werden, sie
dem Stiftungsvermögen zuzuführen und
lediglich die Erträgnisse daraus für
satzungsmäßige Zwecke der Gesellschaft
zu verwenden. Die Gesellschaft ist
außerdem berechtigt, rechtlich
unselbständige gemeinnützige und
mildtätige Stiftungen zu verwalten. Andere
als diese Zwecke darf die Gesellschaft nicht
verfolgen.
(2) Erträge aus der Beteiligung der
Gesellschaft an der Firma Mahle GmbH
sowie aus ihrem sonstigen Vermögen
dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke der Gesellschaft verwendet
werden. Soweit es zur nachhaltigen
Erfüllung dieser Zwecke erforderlich ist,
können die Erträge ganz oder teilweise
einer Rücklage zugeführt werden.
Außerdem ist es zulässig, dass a) die
Gesellschaft höchstens ein Drittel des
Überschusses der Einnahmen über die
Unkosten aus Vermögensverwaltung einer
freien Rücklage zuführt. b) die Gesellschaft
Mittel zu Erwerb von Gesellschaftsrechten
zur Einhaltung der prozentualen Beteiligung
an Kapitalgesellschaften ansammelt oder
im Jahr des Zuflusses verwendet; diese
Beträge sind auf die nach Buchstabe a in
demselben Jahr oder künftig zulässigen
Abruf vom 27.03.2024
Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
Seite 8 von 8
HRB 2989
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Rücklagen anzurechnen.
(3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft
erhalten.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben,
die den Zwecken der Gesellschaft fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütung begünstigt werden.
(5) Keiner der Gesellschafter erlangt mit
dem Erwerb von Geschäftsanteilen an
dieser Gesellschaft eigenes verwertbares
Vermögen. Diese Gesellschaft ist vielmehr
lediglich ein für die Durchführung ihrer
satzungsmäßigen Zwecke geschaffenes
Instrument; die Gesellschafter sind
Treuhänder dieses Gedankenguts. Sie
dürfen deshalb bei ihrem Ausscheiden oder
bei Auflösung der Gesellschaft keine
Zahlungen erhalten. Neuen Gesellschaftern
ist beim Erwerb der Geschäftsanteile
ausdrücklich die Verpflichtung zur
Einhaltung der sich aus dieser Satzung
ergebenden Bestimmungen aufzuerlegen.
(6) Die Geschäfte der Gesellschaft sind in
tatsächlicher Hinsicht so zu führen, dass
die ausschließliche und unmittelbare
Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke
gewährleistet wird.
6
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2020 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Organe der
Gesellschaft) beschlossen und § 13
(Gesellschafterausschüsse) neu eingefügt wodurch sich die
Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen geändert hat.
a)
07.05.2020
Boßler-Büche
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