Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 280917
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
KKT GmbH Käser-Kunstharz -Technik
b)
Remshalden
c)
Arbeiten mit Kunstharzen im Industriebau
bei Neu- und Altbauten sowie bei
Sanierungen; Entwicklung von neuartigen
Kunstharzprodukten; der Vertrieb von
Kunstharzprodukten; alle sonstigen
Tätigkeiten, die den Geschäftszweck
fördern. Aufbringen von
Beschichtungssystemen und Verlegung von
Künstharzestrichen.
50.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Strobel, Tillmann, Remshalden, *XX.XX.1970
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 08.05.1987 mit Nachtrag vom
30.06.1987 mit Änderung; zuletzt geändert am
05.06.2000.
a)
07.09.2006
Schwaiger
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
07.09.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 30.07.1987
Sonderband
Blatt 43/56
Beschluss
Sonderband
Blatt 45/48
Neufassung des Statuts:
Sonderband
Blatt 49/53
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Alfred-Klingele-Str. 27-29, 73630
Remshalden
a)
22.11.2011
Schiemann
Abruf vom 25.03.2024