Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 263907
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Böhringer Werkzeug- und Vorrichtungsbau
GmbH
b)
Weinstadt
c)
die Herstellung und Reparatur von
Werkzeugen, Maschinen und Vorrichtungen
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Böhringer, Kurt, Korb, *XX.XX.1954
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26.01.1999
a)
20.09.2006
Roach
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
20.09.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 23.03.1999
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 5/15
2
b)
Geschäftsanschrift:
Heinkelstr. 43, 71384 Weinstadt
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Böhringer, Rainer, Weinstadt, *XX.XX.1984
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
13.02.2009
Göhler
3
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 20.09.2010 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
29.10.2010
Göhler
4
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2013 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10
(Gesellschafterbeschlüsse, Gesellschafterversammlungen)
und § 12 (Verwendung des Ergebnisses) beschlossen.
a)
13.01.2014
Beber
Abruf vom 25.03.2024