Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 263708
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
BIRTAT Dönerproduktions- und
Fleischhandels-GmbH
b)
Waiblingen
c)
Herstellung und der Vertrieb von
Dönerprodukten, der Groß- und
Einzelhandel mit Fleischwaren, die
Herstellung und der Vertrieb von
Wurstwaren sowie der Handel mit
Lebensmitteln
100.200,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Jeder
Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Hatay, Ali, Waiblingen, *XX.XX.1953
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.09.1997
a)
19.09.2006
Werner
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
19.09.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 05.01.1998
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 4/18
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 02.07.2009
(7 IN 720/09) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
06.07.2009
Göhler
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 09.07.2009
(7 IN 720/09) wurde die Bestellung des vorläufigen
Insolvenzverwalters aufgehoben.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 09.07.2009
(7 IN 720/09) wurde die Anordnung, dass Verfügungen nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam sind, aufgehoben.
a)
29.07.2009
Göhler
4
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 24.07.2009
(7 IN 793/09, 7 IN 835/09, 7 IN 868/09) wurde ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt.
a)
29.07.2009
Göhler
Abruf vom 25.03.2024
Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
Seite 2 von 2
HRB 263708
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
5
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.10.2009
(7 IN 793/09, 7 IN 835/09, 7 IN 868/09 ) wurde über das
Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 7 IN 793/09, 7 IN
835/09, 7 IN 868/09) aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
14.10.2009
Göhler
Abruf vom 25.03.2024