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Blatt...
N
Handelsregister-
Abt.
B-des
Amtsgerichts
waiblingen
A
125
HRB
2
3
J
2
Vorstand
Eintra
Fi
Grundkapital
Persönlich
haftende
a)
Tag
der
Eintragung
gung
|
a)
Firma
oder
Bi
Yun
der
b)
Sitz
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
und
Unterschri
)
st
kapital
ammkapital
1
Geschäftsführer
b)
Bemerkungen
Nummer
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
Abwickler
1
|
a)
Den
28.
Juli
1989
1
Elektro-Merz
GmbH
Mathias
Merz,
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Elektromeister,
Waiblingen
Waiblingen
Gesellschaftsvertrag
vom
18.
Mai
1989.
\
/8
.
.
_
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
vertritt
er
Gr
Betrieb
eınes
Elektro
die
Gesellschaft
allein
und
ist
befugt,
die
Gesell-
fachgeschäfts
mit
.
2
B
!
b)
Ges.Vertr
Elektroinstallation
und
schaft
auch
bei
Rechtsgeschäften
mit
sich
selbst
Bl.
8/12
SBd
Kundendienst
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
uneingeschränkt
.
8/
.
zu
vertreten.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäftsführer
oder
durch
einen
Geschäftsführer
und
einen
Prokuristen
ver-
treten.
Der
Geschäftsführer
Mathias
Merz
ist
stets
einzelvertretungsberechtigt.
2
Durch
Gesellschafterbeschluß
vom
17.
August
1992
ist
a)
Den
3.
Nov.
1992
der
Gesellschaftsvertrag
in
8
3
Abs.
2
(Geschäfts-
jahr)
geändert.
\
re
b)
Beschl.
Bl.
15/17
Sdb.
3
Durch
Gesellschafterbeschluß
vom
5.
Juli
1999
ist
.a)
Den
25.
Aug.
1999
dem
Gesellschaftsvertrag
ein
8
8
(Wettbewerbsverbot)
eingefügt
worden,
der
bisherige
$
8
wird
$S
9
(Sonstiges).
]ı
b)
Ges.Beschl.
Bl.
22
Scdb.
Ges.Vertrag
Neufassung
Bl.
23
Sdb.
RS
111
HRB
Reg.
Kart.
VB
A3
4.79
10.000
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-=o
m
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=
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m
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m
-
900
—
1000
Handelsregister-
Abt.
B-des
Amtsgerichts
A
Topp
038
.
Vorstand
Eintragung
I
a)
Firma
Grundkapital
Persönlich
haftende
a)
Tag
der
Eintragung
der
b)
Sitz
s
oe
ital
Gesellschafter
Rechtsverhältnisse
und
Unterschrift
tammkapita
Amar
Nummer
$
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
P
Geschäftsführer
b)
Bemerkungen
DM
Abwickler
—————_——
T
m
DD
5
7
RS
111
HRB
Reg.
Kart.
VB
A3
4.79
‚10
000
Aufgrund
der
Verordnung
des
Justizministeriums
Baden-
Württemberg
vom
19.07.2006
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Stuttgart
über-
gegangen.
Durch
Anordnung
des
Oberlandesgerichts
Stuttgart
vom
31.07.2006
wurde
dem
bisherigen
Amts-
gerichtsbezirk
Waiblingen
die
Kennziffer
26
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungs-
nummer
sechsstellig
fortgeführt.
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.