Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 251766
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Köhler GmbH Ingenieurbüro für
Elektrotechnik VBI
b)
Leonberg
c)
die unabhängige ingenieurmässige
Beratung und die Erbringung von
Dienstleistungen für die Erstellung und bei
der Erstellung und dem Betrieb technischer
Anlagen mit Schwerpunkt auf dem Gebiet
der Elektrotechnik.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Köhler, Klaus, Dipl.-Ingenieur, Leonberg
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.11.1989
a)
19.07.2006
Wilke
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
19.07.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 11.01.1990
Sonderband
Blatt 1-23
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 4/23
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Neue Ramtelstr. 12, 71229 Leonberg
a)
24.04.2012
Heine
3
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Köhler, Sven, Stuttgart, *XX.XX.1971
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
22.05.2012
Bitzinger
Abruf vom 24.03.2024