| Gegenstand | Alle Ingenieur- und Serviceleistungen, insbesondere Design, Entwicklung, Konstruktion, Realisation, Fertigung von Prototypen bzw. Prototypenteilen, Forschung, Erprobung, Planung und Pojektmanagement sowie CAD-Leistungen aller Art bezüglich Fahrzeugen und Fahrzeugkomponenten, Verkehrssystemen, Werkzeugen, Vorrichtungen und Sondermaschinen. Dienstleistungen, insb. Personaldienstleistungen und die Planung, der Bau, die Finazierung und der Betrieb von Betreibermodellen für alle in § 2 Abs. 1 dieser Satzung genannte Tätigkeiten. Ausdrücklich nicht Unternehmensgegenstand sind Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen. |