Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 244066
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Karosserie Neuffer GmbH
b)
Herrenberg
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Vermietung von Fahrzeugen an
Selbstfahrer und der Betrieb einer
Karosseriebauwerkstatt.
100.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Neuffer, Reiner, Karosseriebaumeister,
Herrenberg
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.10.1995 zuletzt geändert am
14.12.2004
a)
03.08.2006
Klein
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
03.08.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 04.06.1996
Geänderter
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 11
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Oberjesinger Straße 54, 71083 Herrenberg
Stammkapital
nun:
175.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2011 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital)
beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag
um 75.000,00 EUR auf 175.000,00 EUR
erhöht.
a)
07.03.2011
Bitzinger
Abruf vom 24.03.2024