Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 242545
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Seitter GmbH
b)
Sindelfingen
c)
Gegenstand des Unternehmens ist der
Fensterbau sowie der Bau von
Wintergärten.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Seitter, Wolfgang, Sindelfingen, *XX.XX.1959
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.04.1989
a)
07.08.2006
Kluger
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
07.08.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 19.05.1989
Geänderter
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 4/20
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Dornierstr. 4, 71069 Sindelfingen
a)
05.06.2012
Heine
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 04.06.2019
(15 IN 453/19) wurde über das Vermögen der Gesellschaft
das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart , 15 IN 453/19)
aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
13.06.2019
Ehrhardt
Abruf vom 24.03.2024