| Gegenstand | (1) Gegenstand des Unternehmens ist - schlüsselfertiges Bauen für eigene und fremde Bauvorhaben - Tätigkeit als Generalübernehmer im Hochbau und schlüssselfertigen Wohn- und Industriebau - Verwaltung von Grundstücker und Gebäuden, Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss vom Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume und Darlehen sowie die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen, für eigene und fremde Rechnung, auch unter Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten und Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung, die Durchführung aller Tätigkeiten, die unter §34c Abs. 1 der Gewerbeordnung fallen. - Hausverwaltungen, Grundstücks- und Gebäudewertermittlung, Projekt-, Immobilien-, Grundstücks- und Gebäudemanagement. (2) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeigent sind. Sie kann ZWeigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. |