Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 225541
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
APROMATEC GmbH
b)
Frickenhausen
c)
Groß- und Einzelhandel mit
Computerkomponenten und Zubehör sowie
Serviceleistungen aller Art im
Computerbereich.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Prost, Wilhelm, Frickenhausen, *XX.XX.1974
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26.11.2002
a)
24.05.2006
Schönfeld
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
24.05.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 09.01.2003
Sonderband
Blatt 1-3
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
In den Gernäckern 5, 72636 Frickenhausen
a)
05.11.2012
Schneider
3
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Max-Reger-Straße 8, 72636 Frickenhausen
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Prost, Helene, Frickenhausen, *XX.XX.1976
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Prost, Wilhelm, Frickenhausen, *XX.XX.1974
a)
15.04.2019
Schneider
Abruf vom 23.03.2024