Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 224253
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Lorenz GmbH
b)
Leinfelden-Echterdingen
c)
Führung eines Malerbetriebes und die
Geschäftsführung der neugegründeten
"Maler Lorenz GmbH & Co.", Sitz
Leinfelden-Echterdingen.
31.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Lorenz, Fritz, Malermeister, Leinfelden-
Echterdingen
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Lorenz, Oliver, Malermeister, Leinfelden-
Echterdingen
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.12.1996 zuletzt geändert am
20.07.2004
a)
06.06.2006
Wengenroth
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
06.06.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 13.03.1997
Sonderband
Blatt 6-10
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Schönbergweg 2, 70771 Leinfelden-
Echterdingen
a)
10.10.2012
Gold
3
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Lorenz, Fritz, Malermeister, Leinfelden-
Echterdingen
a)
13.12.2023
Nübel
Abruf vom 23.03.2024