| Gegenstand | Koordinierung und Durchführung - Gemeinsamer Verkehrsplanungen der Gesellschafter, insbesondere abgestimmte Fahrplangestaltung, einheitlicher Fahrzeugeinsatz, Schaffung einheitlicher Tarife, Teilstrecken und Tarifzonen, einheitliche Fahrscheinausgabe, Abbau von Bedienungsverboten / Paralellverkehren, Planung der Infrakstruktur, wie Haltestellen, Wendepunkte, Haltestellenbuchten, etc.; Gemeinsamer Investitionsplanungen der Gesellschafter, insbesonder Anschaffung von Fahrzeugen, Ankauf von Betriebsmitteln, wie Reifen, Betriebsstoffen, Fahrscheindruckern, etc., Gemeinsamer Konzessionsplanungen der Gesellschafter; Gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit der Gesellschafter; Gemeinsamer Geschäftsführung der Unternehmen der Gesellschafter; Gemeinsamer Vertretung der Interessen der Gesellschafter in den nahverkehrsgremien (Behörden, Verbände, Vereine, politische Institutionen); Gemeinsamer Interessenvertretung der Gesellschafter bei der Planung und Durchführung der Verbundstufe II und der Planung und der Verwirklichung anderer verkehrspolitischer Ziele der öffentlichen Hand; Errichtung und der Betrieb von Verrechnungs- und Verwaltungsstellen. |