Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 211329
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Autohaus Wilhelm Österle Gesellschaft mit
beschränkter Haftung
b)
Esslingen am Neckar
c)
Vertrieb und die Reparatur von
Kraftfahrzeugen sowie der Handel mit
Autozubehör jeglicher Art.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Eißele, Siegfried, Kraftfahrzeugmeister, Esslinen
am Neckar
einzelvertretungsberechtigt.
Geschäftsführer:
Eißele, Michael, Esslingen am Neckar,
*XX.XX.1966
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.09.1980
a)
13.04.2006
Schönfeld
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
13.04.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 24.11.1980
Sonderband
Blatt 1-16
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Hausgüterweg 2, 73732 Esslingen am
Neckar
a)
08.10.2012
Blechschmidt
3
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Eißele, Dennis, Esslingen am Neckar,
*XX.XX.1997
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Eißele, Siegfried, Kraftfahrzeugmeister, Esslinen
am Neckar
a)
02.07.2025
Mulliqi
Abruf vom 12.03.2026