Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 206034
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Ralf Jungmann GmbH Heizung
b)
Ludwigsburg
c)
Bau und Einbau von Heizungsanlagen im
Gebäude und Klimaanlagen sowie die
Reparatur und Wartung solcher Anlagen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Jungmann, Ralf, *XX.XX.1941
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2000
a)
23.02.2006
Klein
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
23.02.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 17.11.2000
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 5/14
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom
04.01.2012 (4 IN 401/11-d) wurde ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
17.01.2012
Grau
3
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Erich-Schmid-Straße 19, 71638
Ludwigsburg
a)
30.10.2012
Grau
4
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom
02.02.2012 (4 IN 401/11-d) wurde die Anordnung, dass
Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind sowie dessen Bestellung
aufgehoben.
a)
23.01.2013
Grau
Abruf vom 20.03.2024