| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist eine für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeit gem. § 33 i. v. mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere: 1. Die steuer- und rechtliche Beratung von Handels- und Industrieunternehmen, sowie die Durchführung von Arbeiten auf dem Gebiete der Betriebskontrolle, insbesondere die Einrichtung und Überwachung der Buchführung, Aufstellung von Bilanzen, ferner Buch- und Bilanzprüfungen, Revisionen jeder Art, Organisationen, Reorganisationen und Kalkulationen, Selbstkosten- und Rentabilitätsberechnunge, Statistiken und Analysen, 2. Treuhandtätigkeiten, Nachlaßregulierungen und Pfandhalterschaften. 3. Die Beratung und Vertretung auf dem Gebiete des Steuerrechts, d. h. die Vertretung in Steuerangelegenheiten vor sämtlichen Steuerbehörden, die laufende Bearbeitung aller Steuerangelegenheiten, desgleichen die Zusammenstellung der Unterlagen und Ausarbeiten von Steuererklärungen jeder Art, Erstattung von Rechtsgutachten auf dem Gebiet des Steuerrechts, Durchführung von Rechtsmittelverfahren und die Bearbeitung von Beanstandungen aufgrund amtlicher Buchprüfung. 4. Die Beteiligung an gleichartigen Unternehmen. |