| Gegenstand | sind Vertrieb von Industriebedarf aller Art, landwirtschaftlichen Maschinen und Ausrüstungen, Lebensmitteln, Textilien, Nutztieren, Sportartikeln, Kunstgegenständen, Schmuck und Uhren, sowie die Übernahme von Handelsvertretungen jedweder Art, soweit dies keiner gesetzlichen Erlaubnis bedarf (2) Personenbezogene und hauswirtschaftliche Dienstleistungen jedweder Art für hilfsbedürftige Personen, für die keine Genehmigung erforderlich ist, wie z.B. Einkauf und Verarbeitung von Verbrauchsgütern, Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, Begleitung bei Aktivitäten des täglichen Lebens, Organisation, Erledigung von Büroarbeiten und Formalitäten, Reinigung der Wohnung, ausgenommen Pflege. (3) Das Erbringen von Hausmeister-Dienstleistungen, wie z.B. Pflege und Instandhaltung (Garten- und Landschaftspflege, Entrümpelungs- und Aufräumarbeiten, Möbelmontage, Schadstellen an Tapeten ausbessern, Tapezieren mit Raufaser inklusive weiß überstreichen), Trockenarbeiten |