Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 19823
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Expert Plus Leasing GmbH
b)
Stuttgart
c)
Der Abschluss, die Abwicklung und die
Vermittlung von Leasingverträgen aller Art
sowie der An- und Verkauf von
Leasinggegenständen.
500.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Röhm, Dieter, Weil im Schönbuch, *XX.XX.1954
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.01.1999 zuletzt geändert am
28.10.1999
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart (5 IN 892/04 und
5 IN 1392/04) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt. Von Amts wegen eingetragen.
a)
10.10.2005
Appel
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
10.10.2005.
Tag der ersten
Eintragung: 08.02.1999
Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 53
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 04.02.2005
(5 IN 892/04 und 5 IN 1392/04) wurde über das Vermögen
der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
Die allgemeine und konkrete Vertretungsregelung der
Geschäftsführer gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch
fort. Gemäß § 384 FamFG von Amts wegen vermerkt.
a)
11.03.2015
Ortlieb
Abruf vom 07.02.2024