| Gegenstand | 1. Die im Rahmen einer Berufsorganisationsgesellschaft erforderliche Bereitstellung von Personal, Räumlichkeiten, Organisation, Gerätschaften und Instrumenten sowie finanziellen Mitteln zur medizinischen Forschung und ambulanten Heilbehandlung von Patienten. 2. Die medizinische Forschung und ambulante Heilbehandlung umfaßt Therapien von klassischen und modernen Naturheilverfahren, ggf. in Verbindung mit schulmedizinischen Verfahren. Ferner naturheilkundliche Therapien im Bereich umweltbedingter Erkrankungen, ggf. in Verbindung mit nichtschulmedizinischen Verfahren in Diagnostik und Therapie, insbesondere der -Elektroakupunktur nach Voll, der biologischen Funktionsdiagnostik, der VEGA -Test-Methode und anderer bioenergetischer Verfahren einschließlich ihrer Therapien -Forschung, Lehre und Anwendung der Iridologie (Irisdiagnostik) -Schmerztherapie mit schulmedizinischen und nicht schulmedizinischen Verfahren, insbesondere der Neuraltherapie, der Akupunktur, der Laserakupunktur sowie Lasertherapie und anderen Therapien im schmerztherapeutischen Bereich -Forschung, Lehre und Anwendung der Kinesiologie in Diagnostik und Therapie -Forschung, Lehre und Anwendung von Frischzellpräparaten und Frischorganextraktpräparaten im Rahmen der geltenden nationalen und europäischen Rechtsvorschriften -Forschung, Lehre und Anwendung aller Formen der sog. Sauerstofftherapien wie Ozontherapie, haematogene Oxydationstherapie, Sauerstoffmehrschritt - Therapien und Sauerstoffutilisationssteigerungen -Forschung, Lehre und Anwendung bezüglich traditioneller Entgiftungstherapien der klassischen naturheilkundlichen Ausleitungsverfahren, der Entgiftungstherapien der asiatischen Medizin sowie der Entgiftungstherapien der modernen westlichen Medizin, insbesondere die Chelattherapien -Forschung, Lehre und Anwendung der Vitalblutdiagnostik im Dunkelfeldmikroskop und hieraus abgeleiteter Symbionten- Therapien, wie z.B. die Sanum-Therapien nach Prof. Enderlein -Forschung, Lehre und Anwendung von orthomolekularen Therapien -Forschung, Lehre und Anwendung in Bereichen der Ernährungsmedizin und der biologischen kosmetischen Medizin -Forschung, Lehre und Durchführung von biologischen naturheilkundlichen Krebstherapien, ggf. in Verbindung mit gängigen schulmedizinischen Therapien -Forschung, Lehre und Anwendung aller naturheilkundlicher Regulationsverfahren. 3. Medizinische Forschung und Heilbehandlung (einschließlich Diagnose) werden ausschließlich durch weisungsfrei handelnde und über die entsprechende Erlaubnis verfügende natürliche Personen unter Beachtung ihres Berufsrechts und ihrer Berufspflichten erbracht. |