| Gegenstand | Die Gesellschaft hat den Zweck, aus ihrem Vermögen und dessen Erträgnissen, freiwillige einmalige und wiederholte Unterstützungen in Notfällen an Mitarbeiter und ehemalige Mitarbeiter der a) E. Breuninger GmbH & Co., Sitz Stuttgart b) ehemaligen E. Breuninger KG, Sitz Stuttgart c) ehemaligen Alfred Breuninger & Co. Kommanditgesellschaft, Sitz Stuttgart, die bereits laufende Leistungen von der Gesellschaft erhalten, sowie an die nächsten Angehörigen dieser Mitarbeiter im Sinne des § 15 Abgabenordnung 1977 zu gewähren. Die Gesellschaft kann an den genannten Personenkreis, sofern die Mitarbeiter vor den 1. Juli 1975 in die Firma E. Breuninger KG, Sitz Stuttgart, bzw. in die Firma Alfred Breuninger & Co. Kommanditgesellschaft Stuttgart, eingetreten sind, auch laufende Leistungen als Altersrente, Witwen- und Witwergeld, Waisengeld sowie einmalig Sterbegeld ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Empfängers im Einzelfall gewähren. Mitarbeiter der Firma E. Breuninger KG bzw. der Firma E. Breuninger GmbH & Co., die ab 1. Juli 1975 in das Unternehmen eingetreten sind, erhalten keine laufende Leistungen. Den nächsten Angehörigen im Sinne des § 15 Abgabenordnung 1977 der Mitarbeiter, welche in der Zeit vom 1. Juli 1975 bis 31. Dezember 1980 in das Unternehmen eingetreten sind, können jedoch laufende Leistungen als Witwen- bzw. Witwergeld, Waisengeld sowie einmalig Sterbegeld ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Empfängers im Einzelfall gewährt werden. |