Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 12991
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Di Gennaro Feinkost- und Weinimport
GmbH
b)
Stuttgart
c)
Import und Großhandel mit Lebensmitteln,
insbesondere Feinkost und Spirituosen,
insbesondere Wein, ausländischer
Herkunft.
250.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Di Gennaro, Antonio, Kaufmann, Köngen
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Di Gennaro, Michele, Kaufmann, Wernau
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 24.06.1988 zuletzt geändert am
02.01.2002
a)
09.11.2005
Appel
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
09.11.2005.
Tag der ersten
Eintragung: 15.09.1988
Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 49
2
a)
Firma geändert; nun:
Di Gennaro Feinkost- und
Weinhandelsgesellschaft mbH
b)
Geschäftsanschrift:
Von-Pistorius-Straße 1, 70188 Stuttgart
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 13
(Gewinnverwendung) und § 17 (Bekanntmachungen)
beschlossen.
a)
17.09.2009
Maier
Abruf vom 22.02.2024