Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 107252
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Müller & Müller GmbH
b)
Wüstenrot
c)
Vermittlung von Versicherungen,
Bausparverträgen, Kapitalanlagen sowie
Finanzierungen, ausgenommen Bank- und
Finanzdienstleistungsgeschäfte, die nach
dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig
sind.
27.500,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Müller, Johannes, Wüstenrot, *XX.XX.1972
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Müller, Manuel, Wüstenrot, *XX.XX.1978
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.10.1999 mit Änderung vom
20.04.2000.
a)
06.11.2006
Dentlinger
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
06.11.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 04.04.2000
Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 28-30
Geänderter
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 39-48
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Löwensteiner Str. 103, 71543 Wüstenrot
a)
06.11.2012
Jastrzebski
Abruf vom 12.03.2024