Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 106890
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Würz GmbH
b)
Bad Wimpfen
c)
Betrieb eines Gipser- und
Stukkateurgeschäfts
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Würz, Karl Helmut, Bad Wimpfen, *XX.XX.1965
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.01.1999 mit Nachtrag vom
09.02.1999
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 09.12.2003
wurde über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen (Amtsgericht Heilbronn) aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
17.10.2006
Klein
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
17.10.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 16.03.1999
Beschlüsse
Sonderband
Blatt 4-6 und 11/12
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 13-16
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Lessingstr. 10, 74206 Bad Wimpfen
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 21.04.2011
(18 IN 285/03) ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
a)
22.06.2011
Maier
Abruf vom 09.03.2024