| Gegenstand | 1) Übernahme und Verwaltung des Nachlasses von Herrn Professor Anton Stankowski, Stuttgart, überwiegend bestehend aus den Kunstwerken (Acryl- und Ölbilder, Zeichnungen), Fotografien, Typographien und Werkdrucksachen (Broschüren, Plakate) von Herrn Prof. Stankowski und sonstigen Nachlaßgegenständen, soweit darüber nicht aufgrund letztwilliger Anordnung anderweitig verfügt wurde; 2) Vergabe (schenk- oder leihweise) von Werken und Teilsammlungen aus den Gebieten Kunst, Design und Fotografie an einschlägige gemeinnützige Institute zur Demonstration der Vielseitigkeit und der einheitlichen Bemühungen von Kunst, Design und Fotografie, insbesondere der Vollzug beabsichtigter, aber noch nicht durchgeführter Stiftungen von jeweils 8-10 Kunstgegenständen an 4-5 geeignete Museen aus dem Bestand gem. Ziff.1, dies jeweils verbunden mit der Verpflichtung zur periodischen öffentlichen Ausstellung der Werke; 3) Verkauf eines Teils der verbleibenden Werke zum Zwecke von Finanzierung der weiteren Stiftungsaufgaben gem. Ziff. 4 und 5; 4) Schaffung eines alljährlich zu verleihenden, finanziell angemessen zu dotierenden Stankowski-Preises zur Auszeichnung von natürlichen Personen oder Institutionen, die mit ihren Werken oder sonstigen Leistungen die Einheit von angewandter Kunst und freier Kunst besonders betonen und praktizieren, zum Beispiel auf den Gebieten der Information, Werbung und Architektur; 5) Förderung von Leistungen auf dem Gebiet der visuellen Kommunikation insbesondere durch Übersetzungen von geistigen oder technischen Erkenntnissen ins Visuelle a) in der Praxis besonders vorbildliche Leistungen erbringen, die eine Einheit von Funktion und Ästhetik (Kunst) aufzeigen; b) Wissenschaft im Sinne der Forschung diese These untersuchen und festigen; c) Förderung durch Öffentlichkeitsarbeit die Einheit von Kunst und Design deutlich machen und weitergeben. |