Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 105318
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Kastell Immobilien und
Versicherungsservice GmbH
b)
Flein
c)
Vermittlung von Immobilien,
Finanzierungen und Versicherungen.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Neef, Ulrich, Kaufmann, Flein
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.11.1993 mit Nachtrag vom
03.12.1993
a)
08.11.2006
Kluger
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
08.11.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 17.12.1993
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 21-30
2
a)
Firma geändert; nun:
KASTELL Immobilien GmbH
c)
Gegenstand geändert; nun:
Die Vermittlung von Immobilien.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2007 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz)
und 2 (Gegenstand) beschlossen.
a)
19.03.2007
Bayer
3
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Bildstr. 50, 74223 Flein
a)
15.11.2012
Nimtz
Abruf vom 09.03.2024