Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 102016
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
CTW - Computertechnik GmbH
b)
Neckarwestheim
c)
Tätigkeiten aller Art auf dem Gebiet der
Computertechnik, insbesondere
Entwicklung, Fertigung und Vertrieb von
Computersystemen und
rechnergesteuerten Geräten für
Industrieautomation und technisch-
wissenschaftliche Datenverarbeitung. Die
Gesellschaft kann sich auch an anderen
Gesellschaften beteiligen.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Wessely, Franz, Diplomingenieur, Ilsfeld
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.11.1979 mit mehrfachen
Änderungen; zuletzt geändert am 28.12.1994.
a)
15.11.2006
Haas
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
15.11.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 20.12.1979
Beschluss
Sonderband
Blatt 63-64
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 65-74
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Ringstr. 42, 74382 Neckarwestheim
a)
12.12.2012
Hartmann
Abruf vom 09.03.2024