Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Betrieb eines Limousinenservice, die Personenbeförderung sowie der Betrieb eines luxuriösen Fahrdienstes, ferner die Vermietung von Kraftfahrzeugen mit oder ohne Chauffeur.