| Gegenstand | Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland, insbesondere die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) in Kommanditgesellschaften, sowie die Übernahme von Geschäftsführungs- und Verwaltungsaufgaben für verbundene Unternehmen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie kann insbesondere Management-, Verwaltungs-, Beratungs- und Controllingleistungen für verbundene Unternehmen erbringen, Marken-, Patent- und sonstige Schutzrechte halten, verwalten, lizenzieren oder übertragen, Tochter- und Beteiligungsgesellschaften gründen, erwerben, sich daran beteiligen oder diese veräußern, Finanzierungen für verbundene Unternehmen aufnehmen oder gewähren. |