| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), die Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO), die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (§ 52 Abs. 2 Nr. 18 AO). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Durchführung von Präventions- und Gesundheitsmaßnahmen, psychischen Gefährdungsbeurteilungen, Resilienzprogrammen, Seminaren und Gesundheitstagen, die der gesamten Bevölkerung zugutekommen, insbesondere auch benachteiligten Personengruppen (z.B. Menschen mit Behinderung, chronisch Erkrankte, sozial Benachteiligte). Durchführung von Schulungen, Workshops, Beratungen und Trainings zur Förderung von Gesundheitskompetenz, psychosozialer Stabilität und konstruktiver Konfliktlösung in Beruf und Privatleben; Heilpraktische, psychologische, therapeutische, präventive und ganzheitliche Maßnahmen, die der Allgemeinheit zugutekommen, insbesondere auch benachteiligten Gruppen. Konfliktberatung, Krisenintervention, Mediation, Familien- und Teamberatung sowie Hilfestellung bei der Orientierung im Gesundheitswesen, ohne dass eine wirtschaftliche Vermittlungstätigkeit erfolgt. Durchführung von Forschungsprojekten (ausgenommen Auftragsforschung oder Forschung im wirtschaftlichen Interesse einzelner Unternehmen) zur Wirkung von Investitionen in mentale Gesundheit auf Krankheitszeiten, Arbeitsplatzwechsel und familiäre Beziehungen; Ergebnisse werden anonymisiert veröffentlicht, um die Allgemeinheit zu informieren und Präventionsmaßnahmen zu verbessern; Wissenschaftliche Bewertung und neutrale Aufklärung über Gesundheits- und Nahrungsergänzungsprodukte, soweit dies ausschließlich der Förderung der Allgemeinheit dient. Eine wirtschaftliche Entwicklung oder Bereitstellung erfolgt nicht. |