Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Übernahme von Geschäftsführungs- und Verwaltungsaufgaben für verbundene Unternehmen. Verwaltung eigenen Vermögens, einschließlich Investitionen in Immobilien, Wertpapieren und sonstige Vermögenswerte.