Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, im Besonderen der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen (im In- und Ausland), Immobilien und anderen Finanzanlagen und hier wiederum die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personengesellschaften. Die Gesellschaft darf alle hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten ausüben.