Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, deren Geschäftsführung zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu gründen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Sinne des KWG oder der GewO.