Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Handel und die Reparatur von Mobilfunkgeräten, einschließlich dem Abschluss von Mobilfunkverträgen, der Verkauf von Zubehör und Ergänzungsprodukten sowie die Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.