Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim
Nummer der Firma:
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HRB 753567
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Becker Living GmbH
b)
Weinheim
Geschäftsanschrift:
Hauptstr. 27, 69469 Weinheim
c)
Die Vermittlung von Wohn- und
Gewerbeimmobilien sowie Grundstücken,
einschließlich aller damit verbundenen
Dienstleistungen und
Marketingmaßnahmen, die Beratung und
Betreuung von Kunden bei
Immobiliengeschäften, insbesondere in den
Bereichen Verkauf, Vermietung und Kauf,
der Erwerb, die Sanierung und die
Vermietung von Immobilien sowie, nach
Bedarf, der Weiterverkauf, die Entwicklung
und Durchführung von Marketingstrategien
zur Förderung von Immobiliengeschäften
sowie der Handel mit und der Vertrieb von
Merchandise-Produkten im Rahmen der
Unternehmensaktivitäten. Gegenstand des
Unternehmens ist weiterhin der Erwerb, die
Veräußerung sowie die Belastung von
Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten, die Vermietung, Verpachtung und
Bebauung, Sanierung und Verwaltung von
bebauten und unbebauten Grundstücken.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Becker, Philipp, Weinheim, *XX.XX.1989
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.01.2025 mit Nachtrag vom
07.02.2025.
a)
12.02.2025
Sautner
Abruf vom 11.02.2026