| Gegenstand | Die Projektierung, Durchführung, Verwaltung und Vermarktung von Bauprojekten aller Art als Bauträger oder Generalübernehmer, insbesondere im Wohn- und Gewerbebau. Arbeiten, die unter Leistungsbilder der Handwerksordnung fallen, werden nicht selbst erbracht. Vermittlung des Abschlusses und/oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen. Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte, wobei die Gewerke ausschließlich von Fremdfirmen zu erstellen sind, wirtschaftliche Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung, wobei die Gewerke ausschließlich von Fremdfirmen zu erstellen sind. (Tätigkeit als Bauträger und Baubetreuer nach § 34c GewO). |