Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist: a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 II 2AO), b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, c) die Förderung von Kunst und Kultur, d) die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, e) die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, f) die Förderung der Landschaftspflege und des Naturschutzes. Die Gesellschaft fördert die unter a) bis f) genannten Zwecke weiter auch durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an Körperschaften, welche diese Mittel unmittelbar für die Förderung des jeweiligen Zwecks verwenden.