Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Verwaltung von eigenem Vermögen sowie der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen und Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleister für Dritte.