Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Zweck der Gesellschaft besteht in der Förderung a) Jugend- und Altenhilfe; b) des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; c) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe; d) mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 AO. Die Gesellschaft fördert die unter a) bis d) genannten Zwecke weiter auch durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an Körperschaften, welche diese Mittel unmittelbar für die Förderung des jeweiligen Zwecks verwenden (§ 58 Nr. 1 AO). Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch - den Erwerb, die Errichtung und Bereitstellung von günstigem Wohnraum für Bedürftige, u. a. Studierende, insbesondere für Studierende mit Kindern; - den Erwerb, die Errichtung und Bereitstellung von günstigem Wohnraum an Personen, die im Sinne des § 53 Satz 1 Nr. 2 AO bedürftig sind; - die Entwicklung und Unterstützung von Kindergärten und Kindertagesstätten; - die Hilfe bei der Beschaffung und Erhaltung von Wohnungen im Rahmen der Altershilfe; - die (Mit-) Finanzierung und Unterstützung von Maßnahmen der Familienhilfe, Hilfe für Sozialschwache; - Entwicklung sowie Umsetzung bzw. Unterstützung von Projekten zum Schutz bzw. Erhalt von dem Denkmalschutz unterstehenden Objekten. Die Gesellschaft steht es frei, bei der Verwirklichung ihres Zweckes nur einen Teil der aufgezählten Maßnahmen wahrzunehmen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfeperson i. S. d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie diese Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.