Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Die Qualifizierung von Arbeitssuchenden, die Aus-, Fort- und Weiterbildung von gewerblich- technischen sowie kaufmännischen Fachkräften, die Durchführung und Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Bereich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung gewerblicher und kaufmännischer Arbeitnehmer. Jede damit zusammenhängende Tätigkeit ist zulässig, soweit sie nicht dem § 34c der Gewerbeordnung unterfällt.