Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Die Verwaltung eigener Immobilien, eigener Beteiligungen und eigenen Vermögens, insbesondere die Errichtung bzw. Erschaffung, der Erwerb, das Halten, das Verwalten, das Verwerten und das Veräußern von Beteiligungen an Unternehmen, von Immobilien, von Vermögensanlagen sowie von Vermögen, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.