Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Erbringung von Pflegedienstleistungen, insbesondere ambulante und stationäre Intensivpflege, z.B. Beatmungspatienten, Komapatienten, wie auch im Rahmen von Pflege-WGen.