Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim
Nummer der Firma:
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HRB 750487
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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1
a)
Seufert Schädlingsbekämpfung GmbH
b)
Aglasterhausen
Geschäftsanschrift:
Untere Gasse 16, 74736 Hardheim
c)
Die Durchführung von Maßnahmen der
Schädlingsbekämpfung, Desinfektionen
und sowie Erbringung von Dienstleistungen
zur Herstellung der notwenigen Hygiene,
des Weiteren die Erbringung von
Dienstleistungen auf dem Gebiet des Holz-,
Bauten- und Vogelschutzes, Durchführung
von Entrümpelungen und die Vornahme
von Hygieneinspektionen. Ferner ist
Gegenstand des Unternehmens der
Gesellschaft der Vertrieb und die
Anwendung von Produkten zur Betriebs-
und Wohnungshygiene sowie die
Erbringung von Schulungsveranstaltungen
betreffend die Prävention vor
Schädlingsbefall, Betriebs- und
Wohnungshygiene.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Seufert, Thomas Gerhard, Hardheim,
*XX.XX.1960
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Seufert, Maximilian Thomas, Aglasterhausen,
*XX.XX.1992
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 01.03.2024.
a)
21.03.2024
Goßmann
Abruf vom 01.04.2024