Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit der Pro Liberis gGmbH (HRB 111361, Amtsgericht Mannheim), der Sonnenwirbel gGmbH (HRB 703017, Amtsgericht Mannheim ), der Lenitas gemeinnützigen GmbH (HRB 727762, Amtsgericht Mannheim) und der Selam gGmbH (HRB 725225, Amtsgericht Mannheim) mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
(l) Zweck der Gesellschaft ist die a) Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz l Nr. 9 AO) sowie b) Förderung mildtätiger Zwecke durch die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen. (2) Die Gesellschaftszwecke werden insbesondere verwirklicht durch entlastende Dienste (ambulant, teil- und vollstationär) wie z.B. im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung, Unterstützung und Pflege für Menschen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder einer lebensbegleitenden geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung hilfebedürftig sind. (3) Die Gesellschaft darf andere steuerbegünstigte Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder sich daran beteiligen.