Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gegenstand
1) Der Betrieb, die Instandhaltung und die Unterhaltung von öffentlichen Bädern, die von den Gesellschaftern oder ihren Tochterunternehmen betrieben werden, sowie den notwendigen Nebeneinrichtungen und alle damit zusammenhängenden und diese Aufgabe fördernden Dienstleistungen. Gegenstand ist weiterhin das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, falls diese zur Erfüllung der Aufgaben und Tätigkeiten der Gesellschaft notwendig sind. 2) Die Gesellschaft kann sich unter Beachtung der §§ 102 ff. Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) an Unternehmen, die den in Abs. 1 genannten Zwecken dienen oder förderlich sind, in jeder gesetzlich zulässigen Form beteiligen oder solche Unternehmen erwerben oder errichten. 3) Die Gesellschaft erfüllt ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne des § 103 Abs. 1 Nr. 2 GemO.